DRONESERV
Drohnendienstleistungen

Allgemeine Hinweise.

- Einverständnis des Grundstückeigentümers für Befliegung wird vorausgesetzt.
- Wetterbedingungen können Termine beeinflussen.
- Drohnenflug erfolgt nach gültiger Drohnenverordnung (EASA bzw. Austro Control).
- Drohnenflüge im Nahbereich eines Zivil bzw Militärflughäfen sind ausgenommen
  (Seperate Genehmigungen erforderlich). 

Mehr Infos über Drohnenflüge Kontrollzonen, Flugverbotszonen usw. finden Sie auf:

AUSTRO CONTROL Dronespace

ÖAMTC Thema Drohnen