Allgemeine Hinweise.
- Einverständnis des Grundstückeigentümers für Befliegung wird vorausgesetzt.
- Wetterbedingungen können Termine beeinflussen.
- Drohnenflug erfolgt nach gültiger Drohnenverordnung (EASA bzw. Austro Control).
- Drohnenflüge im Nahbereich eines Zivil bzw Militärflughäfen sind ausgenommen
(Seperate Genehmigungen erforderlich).
Mehr Infos über Drohnenflüge Kontrollzonen, Flugverbotszonen usw. finden Sie auf:
